Ehrenordnung
Ehrenordnung
§ 1
Der Sportverein 1959 Ober-Ofleiden e. V. kann in Anerkennung besonderer Verdienste um den Sport
die Ehrennadel in Silberdie Ehrennadel in Goldden Ehrenbriefdas Amt des Ehrenvorsitzenden
verliehen.
§ 2
Die Ehrenmitgliedschaft wird Frauen und Männern verliehen, die mindestens 25 Jahre Mitglied sind und das 65. Lebensjahr erreicht haben. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei, behalten aber alle Rechte und Pflichten.
§ 3
Die Verleihung der Ehrenauszeichnung erfolgt durch den Vereinsvorstand und den Ältestenrat. Der Ehrenvorsitzende wird durch die Mitgliederversammlung gewählt.
§ 4
Mit der Ehrennadel in Silber werden Frauen und Männer geehrt, die sich durch 25-jährige Mitgliedschaft oder 10-jährige Vorstandsarbeit ausgezeichnet haben.
§ 5
Mit der Ehrennadel in Gold werden Frauen und Männer geehrt, die sich durch 40-jährige Mitgliedschaft oder 20-jährige Vorstandsarbeit ausgezeichnet haben.
§ 6
Mit de Ehrenbrief werden Frauen und Männer geehrt, die sich durch 50-jährifge Mitgliedschaft oder 25-jährige Vorstandsarbeit ausgezeichnet haben.
§ 7
Das Amt des Ehrenvorsitzenden kann Frauen und Männern verleihen werden, die als Vorsitzender des Vereins mindestens 10 Jahre tätig waren, und sich um den Verein verdient gemacht haben. Ehrenvorsitzende sind beitragsfrei, behalten aber alle Rechten und Pflichten. Ehrenvorsitzende sind Mitglied des Ältestenrates.
§ 8
Die Ehrennadel kann ohne Voraussetzungen von 4 und 5 an Personen verleihen werden, die sich besondere Verdienste um den Verein erworben haben.
§ 9
Eine Ehrung höherer Stufe setzt grundsätzlich die Ehrungen aller niedrigen Stufen voraus.
§ 10
Ehrungsvorschläge zu den Ehrungen 1 a-c kann die Mitgliederversammlung, der Ältestenrat und der Vorstand machen.
§ 11
Über die Ehrungsvorschläge entschieden Vorstand und Ältestenrat in einer gemeinsamen Sitzung. Dabei sind die Mitglieder des Vorstandes und des Ältestenrates stimmberechtigt. Es genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder zur Annahme des Vorschlages.
§ 12
Der vorstand kann eine Ehrenauszeichnung wegen eines Vergehens, das den Ausschluss aus dem Verein zur Folge hat, wieder entziehen.
Die vorstehende Ehrenordnung ist durch die Mitgliederversammlung am 7. Januar 1983 beschlossen worden.